In Österreich gibt es für Drehbuch Autoren drei wichtige Termine um für eine Drehbuch Förderung Stoffentwicklung einzureichen : Der Frühlingstermin am 31. Mai, der Herbst Termin am 12.September und der Wintertermin am 29.November. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Projekt in 6 facher gebundener Ausführung als Treatment vorliegen. Es ist möglich um bis zu € 15.000.- eines nicht rückzahlbaren Zuschusses anzusuchen. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft und ein Wohnsitz in Österreich. Interessant : Staatsangehörige von Vertragsparteien des AEUV (EU) und des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt.
Die jeweiligen Förderstufen der Stoffentwicklung richten sich nach der*dem Antragsteller*in und dem Entwicklungsstadium des einzureichenden Stoffes:
Stoffentwicklung 1. Stufe
Drehbuch- und Konzeptentwicklung Der Antrag wird von einer oder mehreren natürlichen Personen gestellt. Die Förderung ist für den*die Antragsteller*in von der Einkommensteuer befreit. Zur Entscheidungsfindung sind an inhaltsbeschreibenden Unterlagen eine ca. einseitige Synopsis sowie ein Treatment mit ein bis zwei ausgearbeiteten Dialogszenen oder ein Drehbuch vorzulegen. Bei Dokumentarfilmen sollte neben der ausführlichen inhaltlichen Beschreibung insbesondere der Zugang der Autorin*des Autors/der Regisseurin* des Regisseurs zum Thema sowie die geplante dramaturgische Umsetzung klar hervorgehen.
- Der Antrag kann von einer*einem oder mehreren Autor*innen eingebracht werden; die Qualifikation wird durch den Nachweis der Verfilmung eines Drehbuches erbracht. Es kann Förderung bis zu einer Höhe von 12.000 Euro (bei einzelnen Autor*innen) und bis zu einer Höhe von 15.000 Euro (bei zwei oder mehreren Autor*innen) gewährt werden. Ist der Nachweis der Verfilmung eines Drehbuches durch den*die Autor*innen nicht gegeben, muss ein Interessenschreiben (Letter of Intent) einer österreichischen Produktionsfirma beigelegt werden.
- Der Antrag kann auch von Autor*innen mit der Produktionsfirma gemeinsam vorgelegt werden. Förderung ist bis zu 12.500 Euro möglich.
- Der Antrag kann auch von Autor*innen mit der Produktionsfirma gemeinsam mit Dramaturg*innen und/oder Regisseur*innen vorgelegt werden. Förderung ist in diesem Fall bis zu 15.000 Euro möglich.
Drehbuch- und Konzeptentwicklung im Team Der Antrag wird von der Produktionsfirma gestellt. Es kann Förderung bis zu einer Höhe von 15.000 Euro gewährt werden.
Die Projektkommission benötigt auch in dieser Stufe der Stoffentwicklung an inhaltsbeschreibenden Unterlagen eine ca. einseitige Synopsis sowie ein Treatment mit ein bis zwei ausgearbeiteten Dialogszenen oder ein Drehbuchs. Bei Dokumentarfilmen sollte auch hier neben der ausführlichen inhaltlichen Beschreibung insbesondere der Zugang der Autorin*des Autors / der Regisseurin*des Regisseurs zum Thema sowie die geplante dramaturgische und visuelle Umsetzung klar hervorgehen.
Stoffentwicklung 2. Stufe
Diese Förderstufe setzt eine im Vorfeld zugesagte und bereits abgerechnete Förderung der Drehbuch- bzw. Konzeptentwicklung (Stoffentwicklung 1. Stufe) durch das Filminstitut voraus. Eingereicht wird das in der 1. Stufe erstellte Drehbuch bzw. Drehkonzept. Einreichkonstellationen und Förderungshöhen gelten analog den Stoffentwicklungen der 1. Stufe.
Die Einreichung ist bis spätestens 17 Uhr des jeweiligen Einreichtermins im 2. Stock des Filminstituts abzugeben. Incentive Funding
Das Filminstitut fördert die Stoffentwicklung auch mit Referenzmittel. Aufgrund eines Referenzfilms erhalten Autor*innen und Regisseur*innen automatische Förderung für die Entwicklung neuer Stoffe.
Die näheren Bestimmungen des Incentive Funding entnehmen Sie bitte den Angaben bei der Referenzfilmförderung.
Neben diesen Förderungsmöglichkeiten gibt es auch die Länderförderungen und Städteförderungen der Bundesländer.
DREHBUCH FÖRDERUNG IN DEUTSCHLAND :Hier fördert vor allem die FFA Filmförderungsanstalt Spielfilm und Dokumentarfilm Projekte. Bundesweite Förderungen und Bundesländerförderungen sind möglich. Die FFA unterstützt unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Kultur Kinofilme verschiedener Genres in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zu Verleih, Vertrieb und Video. Über die eigene Fördertätigkeit hinaus betreut die FFA als Dienstleister verschiedene Fördermaßnahmen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die FFA fördert die Entwicklung von Drehbüchern für deutsche Kinofilme mit Zuschüssen bis zu 25.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 35.000 Euro. Für die Entwicklung eines Treatments kann die FFA einen Zuschuss in Höhe von max. 10.000 Euro gewähren. Einen Antrag auf Drehbuchförderung können Autor/innen dann allein stellen, wenn zuvor zwei Kinoproduktionen nach ihrem Drehbuch verfilmt und in europäischen Kinos ausgewertet wurden. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, muss der Antrag gemeinsam mit einem/einer Produzent/in mit Firmensitz in Deutschland eingereicht werden. Der/Die Produzent/in muss mindestens einen Kinofilm, der in Deutschland ausgewertet wurde, hergestellt haben. Zum Antrag gehören unter anderem ein Treatment, eine einseitige Inhaltsangabe und eine ausgearbeitete Dialogszene in deutscher Sprachfassung. Die Förderungshilfen werden nicht gewährt, wenn das Vorhaben in der entsprechenden Entwicklungsstufe bereits von anderer Stelle gefördert wird. Zulässig hingegen sind Förderungen der Projektentwicklung oder Produktionsvorbereitung von anderer Stelle, sofern sie nicht ausschließlich die Drehbuchentwicklung betreffen. Anträge auf Drehbuchfortentwicklung können Autor/innen nur gemeinsam mit dem/der Hersteller/in des Films stellen. Bedingung für die Antragstellung ist, dass bereits ein Drehbuch des/der Autor/in verfilmt und in einem europäischen Kino aufgeführt wurde. Ebenso muss der/die Produzent/in mindestens einen Film hergestellt und im Kino aufgeführt haben. Weiterhin darf die Fortentwicklung des Drehbuchs von keiner anderen Stelle gefördert werden. Die Drehbuchfortentwicklung wird durch einen Experten der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung begleitet. Jedes Jahr kann die FFA bis zu zehn Drehbuchfortentwicklungen unterstützen. Anträge auf Drehbuchförderung und Drehbuchfortentwicklung müssen spätestens vier Wochen vor Sitzung eingereicht sowie auf Vollständigkeit geprüft worden sein. Die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung entscheidet in der Regel sechs- bis achtmal im Jahr. Aktuelle Einreichtermine sind 30./31.5.2017, 18.19.7.2017, 5./6.9.2017, 17./18.10.2017, 28./29.11.2017 Fragen zur Förderung stellen Sie bitte an Birthe Klinge Förderreferentin Tel.: 030 -27 57 7 - 416 Fax: 030 - 27 57 7 - 444 E-Mail: klinge@ffa.de
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